Schiedsgerichtsbarkeit
Vorteile
Klauseln
Regeln
Ablauf
Mediation + ADR

Vorteile

Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit

 

Ø  Ein Beispiel: Eine Firma aus Österreich schließt einen Vertrag mit einer Firma aus einem Drittland X.  Aus diversen Gründen erfüllt der Geschäftspartner aus dem Drittland X seine Vertragsverpflichtungen nicht. Alle Versuche, die Sache durch Verhandlungen zu bereinigen, scheitern.

 

Ø  Sollte der Vertrag keine Schiedsgerichtsklausel enthalten, muß die österr. Firma im Drittland X ihre Forderungen einklagen. Dies, obwohl das Rechtssystem dieses Landes nicht sehr entwickelt ist, und obwohl die Richter in diesem Land nicht unbedingt die Unabhängigkeit haben, die man sich als Österreicher wünschen würde.

 

Ø  Die Durchführung des Prozesses erfolgt nach den dortigen nationalen Verfahrensregeln.

 

Ø  Das Verfahren muß in der Sprache des Landes X abgewickelt werden, so daß alle relevanten Dokumente durch einen beeideten Gerichtsdolmetsch übersetzt werden müssen, obwohl die Korrespondenzsprache zwischen den Handelspartnern englisch war.

 

Ø  Die Österreichische Firma muß sich einen Rechtsanwalt im Lande X nehmen.

 

Ø  Der Richter dort hat oft keine oder äußerst geringe Erfahrung mit den Usancen der internationalen Wirtschaft, da er sich vor allem mit Rechtsfällen zwischen Parteien aus dem Lande X beschäftigt.

 

Ø  Die Verhandlungen im Land X sind in der Regel öffentlich und jeder Konkurrent der österreichischen Firma kann hier für sich wertvolle Informationen in Erfahrung bringen.

 

Ø  Die Dauer von Gerichtsverfahren im Land X kann oft sehr lang sein und es dauert vielleicht 3-5 Jahre um eine Entscheidung erster Instanz zu erhalten. Sollte der ehemalige Partner und nunmehrige Gegner auch noch Berufung einlegen, dauert der Fall vielleicht 5-10 Jahre.

 

Ø  All diese Schwierigkeiten könnte die österreichische Firma vermeiden, wenn sie eine gute Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufnehmen würde.

 

Ø  In vielen Fällen ist die Schiedsgerichtsklausel so wichtig wie die Garantieklauseln oder die Zahlungs-konditionen. Vertragliche Rechte sind meist wenig wert, wenn sie nicht auch durchgesetzt werden können.

 

Ø  In vielen Verträgen ist als Gerichtsstand ein österr. Ort bzw. ein österr. Gericht vereinbart. Aber die dann folgenden Urteile können bereits außerhalb der EU fast nirgendwo mehr durchgesetzt werden.

 

Ø  Die Durchsetzbarkeit von internationalen Schiedssprüchen ist durch Konventionen abgesichert. Die wichtigste ist die New Yorker Konvention, die bis heute über 100 Staaten unterschrieben haben.

 

Der Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer

 

Ø  Die ICC-Schiedsregeln werden weltweit akzeptiert und angewandt, z.B. kamen 2003 ICC-Schiedsrichter aus 62 Ländern und Schiedsgerichte tagten in mehr als 43 Ländern. Der Schiedsgerichtshof der ICC gehört zu den erfahrensten Schiedsinstitutionen der Welt, der derzeit 1.400 Fälle aus aller Welt betreut.

 

Ø  Die Parteien können die Schiedsrichter, den Schiedsgerichtsort, das anwendbare materielle Recht und die Sprache frei wählen.

 

Ø  Die ICC-Schiedsgerichtsbarkeit ist weltweit bekannt und wird von vielen internationalen Geschäftsleuten akzeptiert. Die Vereinbarung einer ICC - Schiedsgerichtsklausel vereinfacht die Vertragsverhandlungen daher meist wesentlich.

 

Ø  Der ICC-Schiedsgerichtshof überwacht die Qualität und die Unabhängigkeit der Schiedsrichter. Weiters spielt der Gerichtshof eine wichtige organisatorische und Überwachungsrolle, hilft, Verzögerungstaktiken hintanzuhalten und erleichtert die Kommunikation zwischen den Parteien und die Arbeit der Schiedsrichter.

 

Ø  Die Rolle des Schiedsgerichtshofes garantiert Geschwindigkeit und Qualität der Verfahren.

 

Ø  ICC-Schiedsgerichtsverfahren sind international und unabhängig von nationalen Verfahrensbestimmungen. Die ICC-Schiedsgerichtsregeln legen die Basis und die Prinzipien des Verfahrens fest, sind aber dennoch kurz und leicht verständlich gehalten, und geben den Schiedsrichtern genug Flexibilität um das Verfahren den spezifischen Notwendigkeiten eines konkreten Falles anzupassen.