Die Schiedsgerichtsordnung der ICC, gültig seit dem 1. Januar 1998, ist das Ergebnis der ersten umfangreichen Überarbeitung der Schiedsgerichtsordnung innerhalb der letzten 20 Jahre und beruht auf einem eingehenden weltweiten Abstimmungsprozeß.
Die Änderungen tragen dazu bei, Verzögerungen zu vermeiden und Unklarheiten zu beseitigen sowie unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Schiedsgerichtspraxis Regelungslücken auszufüllen.
Dabei werden die wesentlichen Elemente der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere seine Universalität und seine Flexibilität sowie die zentrale Rolle, die der Schiedsgerichtshof bei der Verwaltung der Schiedsverfahren einnimmt, beibehalten.
Jedes ICC-Schiedsverfahren wird vor einem Schiedsgericht durchgeführt, welches über die gestellten Ansprüche entscheidet und einen Schiedsspruch fällt.
Jährlich finden ICC-Schiedsverfahren in etwa 43 Ländern in zahlreichen Sprachen und unter Beteiligung von Schiedsrichtern etwa 58 verschiedener Nationalitäten statt. Die Tätigkeit dieser Schiedsgerichte wird durch den Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC begleitet, der mindestens drei (häufig auch vier) Mal pro Monat tagt.
Obwohl die ICC Schiedsgerichtsordnung insbesondere auf die Bedürfnisse internationaler Schiedsverfahren ausgerichtet ist, kann sie auch für nationale Schiedsverfahren verwendet werden.
ICC Court of Arbitration
ICC Rules
ICC International
Empfohlene Schiedsgerichtsklauseln
Allen Parteien, die die Schiedsgerichtsbarkeit im Falle eines Rechtsstreites vereinbaren wollen, empfiehlt die ICC folgende ICC-Standardklauseln in ihre Verträge aufzunehmen:
Deutsch:
"Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden."
Englisch:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Französisch:
"Tous différends découlant du présent contrat ou en relation avec celuici seront tranchés définitivement suivant le Règlement d'Arbitrage de la Chambre de Commerce Internationale par un ou plusieurs arbitres nommés conformément à ce Règlement."
Italienisch:
"Tutte le controversie derivanti dal presente contratto o in relazione con lo stesso saranno risolte in via definitiva secondo il Regolamento d'arbitrato della Camera di Commercio Internazionale, da uno o più arbitri nominati in confomità di detto Regolamento."
Spanisch:
"Todas las desavenencias que deriven de este contrato o que guarden relación con éste serán resueltas definitivamente de acuerdo con el Reglamento de Arbitraje de la Cámera de Comercio Internacional por uno ó más árbitros nombrados conforme a este Reglamento."
Empfohlene Schiedsgerichtsklausel für China:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be submitted to the International Court of Arbitration of the International Chamber of Commerce and shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Weiters sollten die Parteien unmittelbar in ihrer Schiedsklausel den Schiedsort, die Verhandlungssprache, die Anzahl der Schiedsrichter, wenn möglich auch das anwendbare materielle Recht des Schiedsverfahrens vereinbaren.
Die freie Wahl der Parteien im Hinblick auf das anwendbare Recht, den Schiedsort und die Verfahrenssprache wird durch die Schiedsgerichtsordnung der ICC nicht beschränkt.
ICC Austria - Internationale Handelskammer
Wiedner Hauptstraße 73, 1040 Wien
Tel: 01 50105-3704
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