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Korruption

Einmal Korruption - immer erpressbar

Korruption ist ein weltweit verbreitetes Übel. Viele Manager gehen fälschlicherweise davon aus, dass Korruption eine "systemimmanente, selbstverständliche Notwendigkeit ist" – und überlegen nicht, welche Risiken Sie dadurch eingehen bzw. wie diese zu reduzieren oder zu beseitigen wären.  Auch realisieren nur wenige, dass von ihnen getätigte illegale Zahlungen sie nicht nur juristisch ins Unrecht versetzen, sondern dieses Faktum auch einen idealen Angriffspunkt für Erpressung, Schutzgeldforderungen, Spionage etc. bildet. Es geht also bei Korruption nicht allein um die gezahlten bzw. empfangenen Bestechungsgelder, sondern auch sehr um die damit verbundenen Folgen wie Fehlentscheidungen, Beeinträchtigung und Zerstörung der geschäftlichen Vertrauensbasis, Erpressung, etc.

Wir und unser Team von Experten helfen Ihnen gerne weiter,

  • in problematischen Situationen - Sie werden gerade aufgefordert "zu zahlen"
  • in der Prävention von Korruption
  • bei präventiven Schulungsmaßnahmen

Dr. M. Burger-Scheidlin,  Mag. P. Krumpel
ICC Austria - Internationale Handelskammer
Wiedner Hauptstraße 73, 1045 Wien
Tel: 01-50105-3716, email


Korruption bekämpfen
Ein ICC-Verhaltenskodex für die Wirtschaft

Dieser Anti-Korruptions-Verhaltenskodex wurde erstellt von ICC Deutschland e.V.
Wilhelmstr. 43 G, D - 10117 Berlin, Tel: +49-30-200 7363 00, www.icc-deutschland.de in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V., Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel: +49-30-20308-2700,  www.dihk.de

Wir möchten Frau Angelika Pohlenz, Geschäftsführerin, ICC Deutschland und Herrn Dr. Jürgen Möllering, Leiter des Bereichs Recht, DIHK für die Erlaubnis danken diesen Kodex hier inkludieren zu dürfen.

Download PDF >>>


ICC Anti-Corruption Clause

The parties declare that during the negotiations and the conclusion of the present agreement, they have complied with the Rules of Conduct on Combating Extortion and Bribery of the International Chamber of Commerce (the Rules). They commit to comply with the same Rules during the performance of the agreement in their relations with the other contractual parties as well as with third parties. The parties expressly acknowledge that the violation of the preceding declarations or of the Rules will constitute a substantial breach under the agreement.
ICC Rules of Conduct >>


Themen:   

  • Ursachen
  • Juristische Parameter
  • Korruption ist strafbar – auch wenn sie im Ausland erfolgt
  • Korruption zwischen Unternehmen


Ursachen

Die Ursachen sind vielfältig. In ärmeren Ländern sind vielfach die offiziellen Gehälter so niedrig, dass Beamte, aber auch Privatangestellte nicht, oder nur schwer davon leben können. Offiziell hört man, es sei kein Geld da, Beamte und Angestellte höher zu bezahlen.  Dies ist aber nicht ganz richtig!  Denn all die Gelder, die zwecks Bestechung gezahlt werden, sind ja Gelder die offensichtlich in der Volkswirtschaft zirkulieren. Nur werden sie teilweise direkt als Gehalt und teilweise indirekt, als Bestechungsgeld ausgezahlt.  Volkswirtschaftlich gesehen entsteht der Schaden weniger in der Summe der gezahlten Bestechungsgelder, als viel mehr in den dadurch ausgelösten Zeitverlusten bei Projekten und Zollabwicklungen bzw. durch die mittels Bestechung ausgelösten Fehlentscheidungen. So wird beispielsweise aufgrund von "Motivations-Zahlungen" das nicht optimale Rohmaterial, die nicht optimale Maschine gekauft, oder es wird bei Bauten an der optimalen Betonmischung gespart, etc.

Die durch Korruption ausgelösten Folgekosten sind wesentlich höher als die Summen der bezahlten Bestechungsgelder.  Ein Haus wegen grober Baumängel abreißen zu müssen, ist wesentlich teurer als der "Gewinn", den Korrupte aus "illegalen Einsparungsmaßnahmen" gezogen haben.

Korruption ist aber auch einer der wesentlichen Faktoren, warum in manchen Staaten weniger investiert wird! Der von Transparency International publizierte "International Corruption Index" listet die Länder beinahe in umgekehrter Reihenfolge, als in jenem Index, wo Unternehmen gerne investieren!
Korruption ist somit direkt Auslöser falscher Ressourcenallokation in den betroffenen Unternehmen, Regionen und Ländern. Die Konsequenzen sind neben großer Zeitverzögerung in der Abwicklung, eine mindere Qualität bei Produkten, Infrastruktur oder Dienstleistungen.  Dies hat zur Folge, dass die Preise in Proportion zum Weltmarkt überhöht sind und die entsprechenden Unternehmen und Regionen somit am Weltmarkt weniger konkurrenzfähig sind, eine schlechtere Infrastruktur, höhere Arbeitslosigkeit, größere Armut und weniger Steueraufkommen haben.  Somit ist die Voraussetzung geschaffen, keine höheren Gehälter zahlen zu können.

Über die letzten Jahre hat Georgien gezeigt, dass eine systematische Korruptionsbekämpfung, gepaart mit Systemänderungen und höheren Gehältern, auch in sehr schwierigen Regionen beachtliche Verbesserungen bringen kann.

Viele Länder beginnen bereits aktiv den Kampf gegen Korruption:

  • Singapur: Durch sehr hohe Gehälter für Beamte gibt es sehr wenig Korruption!
  • Argentinien: Der Bürgermeister von Buenos Aires war durch sein "Saubermannimage" an die Macht gekommen und hat bereits einige "überhöhte" Kontrakte annulliert. So konnten etwa die Kosten für ein U-Bahnteilstück, welche in vorangegangenen Projekten auf $ 55-60 Mio. geschätzt wurden, auf $ 34 Mio. gesenkt werden.
  • München + New York: Beide Städte führen schwarze Listen von Firmen, die irgendwann in Bestechungen involviert waren. Diese werden von Ausschreibungen gesperrt.


Juristische Parameter:

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern stellt einen kriminellen Tatbestand dar. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit stark gewandelt.

1) OECD Konvention gegen Korruption 1999
Im Kampf gegen Korruption stellt die OECD Konvention, die von 37 Staaten ratifiziert wurde, die Bestechung von ausländischen Amtsträgern unter strafrechtliche Sanktionen. Besticht etwa in einem Ausschreibungsverfahren ein österreichisches Unternehmen in Indonesien einen Amtsträger, kann z.B. ein französischer Konkurrent bei der französischen Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Diese hat den Fall an die österreichischen Behörden weiterzuleiten, die von Amts wegen ermitteln müssen.

2) UN-Konvention gegen Korruption 2003
Diese befindet sich gerade in Umsetzung und reicht weiter als die OECD Konvention gegen Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr. Sie beinhaltet u.a. die Themen

  • gegenseitige Rechtshilfe
  • Bestechung zwischen privaten Unternehmen/Personen
  • „Sollicitation“ – die Aufforderung/Einladung zur Bestechung
  • kleine Bestechungszahlungen (diese sind bei der OECD Konvention ausgenommen)
  • „Trading in Influence“
  • Rückführung von bezahlten Bestechungsgeldern an Geschädigte -  „Recovery of Assets“
  • Geldwäsche rund um Bestechungszahlungen

Es gibt zwar bereits über 100 Signatarstaaten dieser Konvention, aber erst wenige beginnen mit der juristischen Umsetzung. Aber z.B. kann in Russland bereits eine Klage unter dieser Konvention eingebracht werden.

3) Österreichischen Kontrollbank – Exportgarantien
Für die Absicherung eines Geschäfts verlangt die ÖKB die Abgabe einer schriftlichen Bestätigung des Antragstellers, dass die zu versichernden Geschäfte nicht auf Bestechung basieren. Werden Korruptionszahlungen nachträglich bekannt, ist die ÖKB von der Leistungspflicht befreit und  die ÖKB-Garantie oder -Versicherung erlischt.

4) Das neue österreichische Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
Dieses Gesetz ist seit 1. Jänner 2006 in Kraft. "Verbände" sind dabei alle Unternehmen, gleich welcher Rechtsform. Vereinfacht ausgedrückt, haftet das Unternehmen unmittelbar für Straftaten (z.B. Bestechung) von Entscheidungsträgern (z.B. Managern) und für Straftaten von Mitarbeitern dann, wenn irgendwer im Unternehmen die objektiv gebotene Sorgfalt diesbezüglich außer Acht gelassen hat.
Unternehmen müssen nunmehr diese objektive Sorgfalt nachweisen.  Im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung bedeutet dies, dass Firmen Mitarbeiter in Anti-Korruptionsmaßnahmen nachweisbar schulen müssen, oder entsprechende interne Richtlinien erlassen und kommunizieren müssen.  Besonders gefährdete Personen und Abteilungen (z.B. Mitarbeiter der Einkaufs-, Finanz-, Exportabteilung etc.) sollten auch in typischen Gefährdungssituationen und Rollenspielen auf ihre Verantwortung hin geschult werden.


Korruption ist strafbar – auch wenn sie im Ausland erfolgt

Beispiele:

  • Sie können in Österreich strafrechtlich belangt werden, wenn Ihr Agent im Land Y, Ihr „Berater“ oder der Manager Ihrer Tochterfirma oder Repräsentanz für Sie einen Amtsträger besticht, um für Ihre Firma einen Auftrag zu akquirieren.
  • Unternehmer X will im Staat Y ein Produkt einführen. Eine lokale amtliche Prüfstelle muss die Gebrauchssicherheit bescheinigen. Um das langwierige Prüfverfahren zu vermeiden, bietet X einem Mitarbeiter der Prüfstelle einen Geldbetrag dafür an, dass dieser die Gebrauchssicherheit ohne Prüfung bescheinigt. X macht sich nach österreichischem Recht damit strafbar!

Problematische Situationen

 

Korruption gibt es in allen Sektoren und allen Ländern, sowohl in der Beziehung zwischen Unternehmen und Amtsträgern, als auch zwischen zwei Unternehmen direkt.

 

Situationen, bei denen Amtsträger am häufigsten bestochen werden oder Bestechungsgelder fordern:

  • Ausschreibungen
  • Frei vergebene Einkäufe
  • Vergabe von Genehmigungen und Lizenzen
  • Überprüfung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen – Steuer, Feuerpolizei, Arbeitsinspektorat, Umweltbehörden, Sozialversicherung, Bankenaufsicht

Situationen, bei denen Manager von Unternehmen am häufigsten bestochen werden oder Bestechungsgelder fordern:

  • Ausschreibungen
  • Frei vergebene Einkäufe
  • Auswahl der Zulieferanten
  • Auswahl der Distributoren
  • Bestimmung der Franchisenehmer
  • Vergabe von niedrig verzinsten Krediten durch Bankmitarbeiter
  • Zuteilung von jungen Aktien bei IPOs
  • In Handelsketten: Vergabe von Listungen, Laufmeter Regalfläche und genauer Positionierung
  • Wissensträger in Unternehmen werden bestochen – zur Herausgabe von firmeninternen Informationen wie technischen Zeichnungen, Kundenlisten, Preiskalkulationen und Details von Anboten an Dritte

Beispiele, die das Dilemma für Unternehmen aufzeigen

  • Für international tätige Unternehmen ist Korruption häufig ein echtes Problem. Der Konkurrenzdruck ist groß. Der Einkäufer, dem Sie gegenübersitzen, gibt vor, von Ihrer „freundlichen Konkurrenz“, der Firma X, bereits ein nettes „Zusatz-Taschengeld“ zugesagt bekommen zu haben. Da werden Sie doch nicht zurückstehen!?!
  • Ihr Gesprächspartner, ein höherer ausländischer Beamter, mit dem Sie verhandeln, ist „süßlich“, er lächelt, Sie bekommen jedoch keine Entscheidung. Drei Tage später kontaktiert Sie ein lokaler Vermittler und verspricht, Ihnen den Auftrag gegen Summe X zukommen lassen zu können - er werde alles Nötige im Hintergrund regeln. Sie wissen nicht, was zu tun ist. Nur ungefähr kennen Sie die Rechtslage, Gebräuche und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie haben keine Ahnung, wer wirklich wo die Fäden zieht, wer die echten Entscheidungen im Hintergrund trifft. Sie brauchen aber den Auftrag dringend, Arbeitsplätze hängen davon ab und Sie haben keine Zeit. Übermorgen müssen Sie schon ins nächste Land - mit ähnlichen Unsicherheiten – abfliegen und die böse Konkurrenz hat Sie ja schon neulich ausgebootet – angeblich bei Schmiergeldern überboten.
  • Ein Regierungsbeamter fordert für die Erteilung einer Geschäftslizenz eine höhere Summe. Auch offeriert dieser Beamte gegen ein Zusatzentgelt, „die richtigen lokalen Geschäftspartner“ zu finden. Die Zahlung soll durch den Ankauf von Bildern zu stark überhöhten Preisen erfolgen. Die Zahlung der Bestechungssumme ist schon in sich problematisch. Aber was wird dieser Beamte machen, wenn man einen - aus seiner Sicht - „falschen Geschäftspartner“ aussucht? Wird er aus fadenscheinigem Grund die Geschäftslizenz wieder entziehen?
  • Die Einkäufer eines großen Werkes „erbittet“ von ihren Lieferanten Kick-Backs. Diese werden dann über ein ausgeklügeltes Netzwerk an Scheinfirmen „den Begünstigten zur Verfügung gestellt“. Natürlich werden die dafür notwendigen Preiserhöhungen der Lieferanten „wegen allgemein gestiegener Rohstoffpreise“ vorher von der Käuferfirma akzeptiert.
  • Forderungen nach Bestechung sind z.B. am Anfang einer Ausschreibung besonders delikat. Eine zu harte Intervention über die Botschaft und/oder die vorgesetzte Behörde kann die Geschäftschancen gleich stark reduzieren. Einfach mitzuspielen verwickelt aber das Unternehmen in den langfristigen „Korruptionssumpf“.


Korruption zwischen Unternehmen

Korruption ist hier meist der Versuch, jemanden zu einer Entscheidung zu veranlassen, die er sonst vielleicht nicht getroffen hätte! Oft wissen Firmenchefs gar nicht, dass Ihnen selbst in Österreich durch die Korrumpierbarkeit ihrer Mitarbeiter Milliarden Euro entgehen, weil

  • das Material "zu überhöhten Preisen" eingekauft wird,
  • nicht das beste Material gekauft wird, nur weil ein schlechterer Lieferant besser "gezahlt hat" oder
  • eine Produktionsumstellung nur deswegen so schleppend vorangeht, weil Mitarbeitern fürchten, ihre "ausgehandelten Privatmargen" zu verlieren.

Was geschieht aber, wenn Mitarbeiter vermuten, dass einer Ihrer Kollegen korrupt ist?

  • Die Motivation sinkt
  • "Dienst nach Vorschrift" als passive Resistenz
  • die Kreativität sinkt gegen Null
  • Produktionsumstellungen gehen nur langsam voran
  • Profitmargen werden geringer
  • viele werden versuchen, sich in ihrem Bereich ebenfalls zu bereichern

Prävention

  • repressiv:
    • Harte Kontrollen
    • Polizeiliche Anzeigen
    • Informierung der Öffentlichkeit
    • Honorierung von Mitarbeitern, die Missstände aufzeigen

  • konstruktiv:
    • Mitverantwortung bis auf unterste Ebene delegieren + Mitarbeiter möglichst weit in alle Entscheidungsprozesse einbinden
    • Mitarbeitermotivation steigern – "Wohlfühlfaktor"
         Geld ist oft nur kurzfristig ein guter Motivator
         Wichtig ist ein Weglassen vor allem psychologischer "Disincentives"
    • Profitsharing für alle Mitarbeiter, gemessen am langfristigen Erfolg der Firma
    • Ethischer Verhaltenskodex

Diese Präventionsmaßnahmen lassen sich auch gegen andere Formen der Wirtschaftskriminalität, wie Unterschlagung, Diebstahl von firmeneigenen Gütern, Betrug, Spionage etc. einsetzen. Manche Personen, die Bestechungsgelder angenommen haben, werden nämlich nachträglich damit erpresst und geben dann z.B. Firmengeheimnisse weiter. Kollegen im Umfeld des Bestochenen ahnen oft sehr bald, was gespielt wird und beginnen ihrerseits nach Zusatzeinkommen zu suchen – oder machen Dienst nach Vorschrift.

Mit einer guten Vorbereitung auf mögliche kommende Erpressungsversuche und diversen Maßnahmen zur Vorbeugung, können Sie die Wahrscheinlichkeit erpresst zu werden stark herabsetzen. Gerne hilft Ihnen die ICC Austria bei der Ausarbeitung von Präventionsmaßnahmen.

Wir und unser Team von Experten helfen Ihnen gerne weiter,

  • in problematischen Situationen - Sie werden gerade aufgefordert "zu zahlen"
  • in der Prävention von Korruption
  • bei präventiven Schulungsmaßnahmen

Dr. M. Burger-Scheidlin,  Mag. P. Krumpel
ICC Austria - Internationale Handelskammer
Wiedner Hauptstraße 73, 1045 Wien
Tel: 01-50105-3716, email