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Der international “Warenpass” – das ATA Carnet
Das ATA-Carnet System dient der Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels. Das ATA-Carnet ist ein international anerkanntes Zolldokument, ein „Warenpass", der bei der „vorübergehenden zoll- und steuerfreien Einfuhr bzw. Wiederausfuhr“ eingesetzt werden kann. 2008 wurden weltweit etwa 165.000 ATA-Carnets ausgestellt. Diese begleiteten Waren im Wert von rund $ 20 Milliarden zoll- und steuerfrei über Grenzen.
Die Internationalen Handelskammer (ICC) hat das ATA System kreiert, entwickelt es laufend weiter, betreibt Lobbying, dass weitere Länder (derzeit 66) sich der ATA Carnet-Kette anschließen, trainiert weltweit Zollverwaltungen, Wirtschaftskammern und Unternehmen in deren Anwendung. In Österreich wird die Ausstellung von ATA-Carnets über die Wirtschaftskammer des jeweiligen Sitz-Bundeslandes des Antragstellers abgewickelt.
Das ATA-Carnet kann beispielsweise bei der temporären Einfuhr (und baldiger Wiederausfuhr) von Berufsausrüstung und Warenmustern verwendet werden, die auf Kongressen und Messen sowie bei Sport- oder Unterhaltungsveranstaltungen gebraucht werden. Beispiele sind teure Messinstrumente für kurzfristige spezielle Tests in einem anderen Land, Maschinen für Messen und Ausstellungen, teure Musikinstrumente für Konzerte, Computer für eine Reise in schwierigere Länder etc.
Das Carnet-System ist international durch Zollvereinbarungen des Weltzollrats (WCO) geregelt. Es wird von der ICC (durch ihre Unterorganisationen - dem World ATA Council (WATAC) und der World Chambers Federation (WCF) - verwaltet. ATA-Carnets werden durch ein Netzwerk von ICC Nationalkomitees, Handelskammern etc., die der internationalen ATA-Garantiekette angehören, ausgestellt.
Weitere Informationen: http://www.iccwbo.org/ATA/id2965/index.html
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