ICC verabschiedet neue internationale Garantierichtlinien
Ein großer internationaler Erfolg einer österreichischen Initiative !
Garantien dienen der Zahlungs- und Leistungssicherung bei internationalen Verträgen und Projekten
Bei fast allen öffentlichen Ausschreibungen werden eine Vielzahl von Garantien erstellt
Jährlich werden global Garantien im Wert von hunderten Milliarden Euro herausgegeben
Die Internationale Handelskammer (ICC) verabschiedete neue Regeln für „Einheitliche Richtlinien für auf erstes Anfordern zahlbare Garantien (Uniform Rules for Demand Guarantees (URDG 758)“. Diese treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
Experten aus 26 Ländern u.a. aus Österreich, China, Iran, Deutschland, Dubai, USA, Großbritannien, Brasilien, Frankreich, Russland, Korea, Niederlande, Tschechien, Italien, Jordanien, Ägypten, Indien arbeiteten an dieser wesentlichen neuen Handelsusance mit. Vertreten waren Bankgarantieexperten von Banken, Unternehmen, Anwaltskanzleien und Universitätsprofessoren.
„Die neuen Regeln sind dazu bestimmt, der maßgebliche internationale Standard für die Garantiepraxis zu werden” sagt Frau Dr. Andrea Hauptmann, Abt.Direktor der RZB und Leiterin der Garantieabteilung, die eine der federführenden Verhandlerinnen auf der internationalen Ebene bei der Ausarbeitung der URDG war.
Frau Dr. Hauptmann und Max Burger-Scheidlin, Geschäftsführer der ICC in Österreich haben vor bald 10 Jahren dieses globale Vorhaben initiiert.
Die URDG werden von der der Weltbank, Internationalen Vereinigung Beratender Ingenieure (FIDIC), sowie der OHADA (Organisation for the Harmonisation of Business Law in Africa) in ihre Garantiemuster aufgenommen. Die Richtlinien werden von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) unterstützt und von unterschiedlichen nationalen Gesetzgebern als Grundlage für ihre eigenen Mustergarantietexte genutzt werden. Auch die Iranische Zentralbank wird voraussichtlich diese Regeln approbieren und die syrische Regierung hat eine Kommission zum Studium der neuen Regeln eingesetzt. „Wir hoffen, dass eine Vielzahl von Ländern rund um den Globus die URDG als Basis für ihre nationalen und internationalen Geschäfte nutzen werden“, sagte Max Burger-Scheidlin.
“Die überarbeiteten URDG-Richtlinien dokumentieren die führende Rolle der ICC bei der Erstellung von Handelsregeln“, sagte der Weltpräsident der ICC Victor K. Fung bei der Präsentation der URDG in New Delhi.
Die neuen Garantierichtlinien umfassen 35 Artikel und regeln die Haftung und Verantwortung der Vertragsparteien während der Geltungsdauer der jeweiligen Garantien. Die neuen URDG enthalten klarere Richtlinien zu bisher zu weichen Formulierungen, erstmalige Regeln zu bisher nicht enthaltenen Themen wie Prüfung von Dokumenten, Änderungen oder auch Avisierung von Garantien sowie innovative Konzepte betr. Force Majeure und Übertragung der Rechte aus einer Garantie.
“Die gemeinsame Anstrengung hat sich gelohnt und zu Regeln geführt, die einen Konsens zwischen Banken, Anwendern und anderen Interessierten darstellen“, sagte ICC Generalsekretär Jean Rozwadowski. “Sie bieten eine faire Balance zwischen den verschiedenen Interessen der unterschiedlichen Parteien“.
Bei Dokumentenakkreditiven – einer anderen häufig gebrauchten Zahlungssicherung – sichert sich der Exporteur ab, dass er in dem Moment, in dem die Ware tatsächlich auf den Weg gebracht wird, bei Vorlage eines übereinstimmenden Papiers bezahlt wird. Bei der Bankgarantie hingegen wird im Regelfall der Importeur gegen die Nicht-, Spät- oder Schlechtleistung seitens des Exporteurs geschützt.
Im Frühjahr 2010 wird ICC Austria eine deutsch-englische Fassung der Garantierichtlinien vorlegen. Am 22. und 23. März wird im Rahmen der 5th Global Conference on Bank Guarantees über die neuen Richtlinien gesprochen. Ab März 2010 wird ICC Austria Seminare zu den neuen Richtlinien in ganz Österreich abhalten.