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Dokumentenakkreditive

Definition (gem. Art. 2 der ERA 600 - Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive)

Das Akkreditiv ist eine Vereinbarung, wonach eine im Auftrag und nach Weisungen eines Kunden (Auftraggeber) handelnde Bank (eröffnende Bank), gegen vorgeschriebene Dokumente

     • Zahlung an einen Dritten (Begünstigter) oder seine Order leistet
       oder dessen Wechsel akzeptiert und bezahlt

oder

     • eine andere Bank zur Ausführung solcher Zahlungen / Akzepte
       und Bezahlung ermächtigt soferne die Akkreditivbedingungen
       erfüllt sind.

Hilfe bei Ihren Akkreditivgeschäften:

Sie haben in Ihrem Vertrag über ein Außenhandelsgeschäft das Akkreditiv als Zahlungs- und Sicherungsinstrument gewählt.

Was erwarten Sie, wenn Sie der Exporteur sind ?

• Die Erfüllung des Vertrages seitens des Käufers, nämlich:
     - tatsächliche Zahlung des vereinbarten Preises nach Lieferung
     - Unabhängigkeit vom Käufer und dessen Zahlungsfähigkeit
     - Unabhängigkeit vom Käufer, was die Annahme der Ware betrifft

Was erwarten Sie, wenn Sie der Importeur sind ?

• Die Erfüllung des Vertrages seitens des Verkäufers, nämlich:
     - Lieferung der vertragsgemäßen Ware betreffend Quantität,
       Qualität und Preis
     - Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt, mit den vereinbarten
       Transportmitteln
     - Zahlung erst nach überprüfbarer Erfüllung der
       Vertragsbedingungen

Wie funktioniert die praktische Abwicklung ?

Der Importeur lässt gemäß Vertragsbedingungen bei seiner Bank ein Akkreditiv zu Gunsten des Exporteurs erstellen. Mit der Akkreditiveröffnung übernimmt die Bank die Zahlungsverpflichtung, unabhängig vom Importeur, wenn die Akkreditivbedingungen erfüllt worden sind. Somit ist der Exporteur bereits bei Akkreditiveröffnung vollständig abgesichert!

Der Exporteur, nach Avisierung des Akkreditives, erfüllt die im Akkreditiv enthaltenen Bedingungen hinsichtlich Ware, Lieferung, eventueller Zertifizierungen und belegt dieses durch Vorlage der vorgeschriebenen Dokumente.

Durch die strikte Erfüllung der Akkreditivbedingungen liegt es am Exporteur, seinen Zahlungseingang zu sichern.

Der Importeur wiederum kann sicher sein, dass die Zahlung zu seinen Lasten erst erfolgt, wenn der Exporteur durch Vorlage der vorgegebenen Dokumente die Erfüllung seiner Verpflichtungen nachgewiesen hat.

Probleme in der Praxis:

Sowohl bei der Akkreditiveröffnung, als auch bei der Dokumentenerstellung werden manche schwerwiegenden sachlichen, oder formellen Fehler gemacht, die bei rechtzeitiger Einholung von Informationen vor Vertragsunterfertigung und vor Akkreditiveröffnung bzw. vor der Ausstellung der Dokumente vermieden werden könnten. Diese Informationen erhalten Sie z.B. bei ICC Austria. Spezifische Informationen zu den einzelnen Dokumenten erteilt Ihnen auch Ihre Bank, Ihr Spediteur, Ihre Versicherung und alle, die unter dem Akkreditiv verlangte Zertifikate ausstellen müssen.
       Diese Fehler bedeuten, dass die Bedingungen des Akkreditives nicht erfüllt werden (können) und die Dokumente von der Bank des Begünstigten nur unter Vorbehalt weiter geleitet und von der Bank des Importeurs oft nicht aufgenommen werden.

Damit ist die Sicherheit, die das Akkreditiv bieten kann und soll, nicht mehr gegeben !

Wissen Sie Bescheid
          ... wie ein Akkreditiv eröffnet werden soll ?
          ... wie das Akkreditiv bei Erhalt zu lesen ist ?
          ... wie Sie die Dokumente vorbereiten sollen ?
          ... was Traditionspapiere oder Titeldokumente sind ?
          ... wie unstimmige Dokumente behandelt werden ?
          ... was bei Problemen getan werden kann ?
          ... über die verschiedenen Formen und Sonderformen des
              Akkreditives ?
          ... über den Unterschied zum Dokumenteninkasso und zur
              Garantie ?

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen, die das Dokumentengeschäft betreffen und helfen Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme !

Eine "Gebrauchsanweisung" können wir Ihnen jedoch lediglich im Rahmen unserer Seminare anbieten, die vom Basisseminar, bis hin zur Expertenschulung reichen und die die Mitarbeiter Ihrer Firma in die Lage versetzen, die Akkreditivabwicklung zu verstehen und fehlerlos und sicher durchzuführen ! Gerne vermitteln wir Ihnen österreichische Topexperten, die an der Revision der Richtlinien aktiv mitgearbeitet haben, für eine Inhouse-Schulung.

ICC Austria - Internationale Handelskammer
Wiedner Hauptstraße 73, 1040 Wien
Tel: 01-50105-3716
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