Incoterms werden von der International Chamber of Commerce (ICC) erarbeitet und herausgegeben, sind durch Copyright geschützt – und finden sich in fast jedem grenzüberschreitenden Warenverkaufsvertrag weltweit.
Incoterms regeln Zeit und Ort des Übergangs der Risiken und Kosten einer Lieferung vom Verkäufer auf den Käufer. Weiters regeln sie die Pflichten von Käufer- und Verkäufer betreffend Be- und Entladung, Transport, Versicherung, Zollabwicklung, etc.. Sie sind standardisierte Klauseln, die eine unkomplizierte und weltweit einheitliche Kauf- und Transportabwicklung garantieren sollen.
Incoterms werden zum Bestandteil Ihres komplexen Export- bzw. Importvertrages und müssen folglich mit allen anderen juristischen Klauseln harmonieren. Ebenso müssen die jeweiligen Incoterms-Klauseln in entsprechende Beförderungs- und Versicherungsaufträge eingebettet werden.
Incoterms erleichtern daher den internationalen Handel ungemein und unterstützen somit Geschäftsleute in verschiedenen Ländern eine "einheitliche Sprache" zu sprechen.
Im Jahre 2000 wurden die Regeln aus dem Jahre 1990 überholt und an die neuesten Entwicklungen im internationalen Handel und Transport angepasst.
Auch wurde die Basis für die Anwendung bei "Electronic Commerce" vorbereitet.
Empfohlene Spezifizierungen und Zusätze sind zu Ihren Incoterms empfehlenswert
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Spezifizierung, wie und wo die Lieferung stattfindet und wer den Verladevorgang und / bzw. wer den Entladevorgang durchzuführen hat sollte dies nicht in der Incoterms bereits geregelt sein.
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Genaue Spezifikation der Versicherungsdeckung sowie deren geografischen Radius und Zeit. Vor Klauseln wie "All risk insurance" wird dringend gewarnt, da es hier manche Deckungslücken gibt.
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Spezifizieren Sie Ihren Transport + Ihre Transportart und führen Sie an, was nicht gedeckt werden soll.
Wie lauten die 13 Incoterms ?
Übersicht - grafische Darstellung in englisch
EXW Ex Works
FCA Free Carrier
FAS Free alongside Ship
FOB Free on Board
CFR Cost and Freight
CIF Cost, Insurance and Freight
CPT Carriage paid to ( named place )
CIP Carriage + Insurance paid to (named place)
DAF Delivered at Frontier
DES Delivered ex Ship
DEQ Delivered ex Quay
DDU Delivered Duty Unpaid
DDP Delivered Duty Paid
Die ICC empfiehlt, dass Incoterms unter Beifügung des exakten Ortes + Adresse verwendet werden und dass nach der Klausel "Incoterms 2000" angefügt wird
z.B.: FOB Hamburg Hafen xxx (Incoterms 2000)
Einteilung der Incoterms
Die Incoterms werden in 4 Kategorien eingeteilt, die vom ersten Buchstaben der Abkürzung abhängen und sich betreffend Verpflichtungen, Kosten und Risken unterscheiden.
E (EXW): Der Verkäufer hält die Ware auf seinem Firmengelände für den Käufer zur Abholung bereit. (Mindestverpflichtung für den Verkäufer)
F (FCA, FAS, FOB): Der Verkäufer liefert die Ware an einem bestimmten Ort an einen Spediteur, der vom Käufer genannt wird.
C (CFR, CIF, CPT, CIP): Der Verkäufer schließt Verträge für die Lieferung der Ware bis zu einem bestimmten Ort ab, ohne jedoch das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware und zusätzlicher Kosten nach der Verschiffung oder des Versands ab hier zu übernehmen (also nach Übergabe der Ware zum Transport).
D (DAF, DES, DEQ, DDU, DDP): der Verkäufer trägt alle Kosten und Risken, die durch die Lieferung der Ware an den Bestimmungsort entstehen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, raten wir dringend von einer Kombination der Incoterms mit anderen Spezifikationen ab. Auch empfehlen wir, undefinierte Begriffe wie "Frei Haus" oder "Frei Grenze" nicht zu verwenden.
Wußten Sie, dass...
- wenn EXW ("ab Werk") vereinbart ist und Sie dem Käufer aus Entgegenkommen beim Verladen der Ware Hilfestellung geben, Sie für mögliche Schäden aus dieser voll haften ?
- wenn Sie FCA ("Frei Frachtführer") vereinbaren - etwa bei Bahnverladung - dass Sie nach den "Vorschriften der Versandbahn" für vieles haftbar sind ?
- wenn CFR ("Kosten und Fracht") vereinbart ist, gemäß den "Linerterms" (für die Berechnung der Seefracht) genau zu definieren ist, welches Papier nun als Transportdokument zu gelten hat ?
- wenn CIF ("Kosten, Versicherung, Fracht") vereinbart ist und der Käufer den Nachlauf vom Löschhafen bis zum endgültigen Bestimmungsort separat versichert, bei Schäden meist beide Versicherungen mangels exakter Lokalisierung des Schadenseintritts keine Leistungsbereitschaft bekunden ?
- wenn DAF ("Geliefert Grenze") vereinbart ist, Sie unbedingt den letzten Ort v o r der Grenze genau definieren müssen, da - falls der angegebene Grenzort erst hinter der Grenze liegt - Sie alle Zollformalitäten durchzuführen sowie sämtliche Eingangsabgaben zu tragen haben ?
Wir und unser Team von Experten helfen Ihnen gerne zu Fragen betreffend Incoterms weiter.
ICC Austria - Internationale Handelskammer
Wiedner Hauptstraße 73, 1040 Wien
Tel: 01-50105-3704
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