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Es gibt eine Reihe von Förderungen / Zuschüssen seitens öffentlicher Stellen sowohl für Ihr Unternehmen, wenn Sie Mitarbeiter zu Weiterbildungsveranstaltungen entsenden, wie auch für die Arbeitnehmer selbst, wenn sie sich auf eigene Kosten weiter bilden.
Förderungen für Arbeitgeber:
Viele unserer Seminare sind im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 3) förderbar!
allgemeine Info: http://www.kursfoerderung.at/
1. Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.
Nähere Informationen unter:
http://www.ams.or.at/neu/1155_792.htm
sowie direkt bei den zuständigen Geschäftsstellen des AMS.
2. Bildungsfreibetrag / Bildungsprämien
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!
3. auf Bundesländerebene:
Beispiele:
Wien: WAFF (Wiener Weiterbildungsförderungsfonds)
Niederösterreich: NÖ Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds
Steiermark: Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Oberösterreich: Oberösterreichische Landesregierung
Förderungen für Arbeitnehmer:
1. steuerlich: Unselbstständig Erwerbstätige können ihre Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in der Jahressteuererklärung geltend machen. Voraussetzung: nachvollziehbarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
2. Förderungen auf Landesebene
Wien: Wiener Weiterbildungsförderungsfonds
Claudia Drexler Tel: +43-1-504 83 00-3716 |