Es gibt eine Reihe von Förderungen / Zuschüssen seitens öffentlicher Stellen sowohl für Ihr Unternehmen, wenn Sie Mitarbeiter zu Weiterbildungsveranstaltungen entsenden, wie auch für die Arbeitnehmer selbst, wenn sie sich auf eigene Kosten weiter bilden.
Viele unserer Seminare sind im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 3) förderbar!
allgemeine Info: http://www.kursfoerderung.at/
1. Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte ein maßgeschneidertes Instrument zur Personalentwicklung an. Nähere Informationen unter: http://www.ams.at/service-unternehmen/qualifizierung sowie direkt bei den zuständigen Geschäftsstellen des AMS.
2. Bildungsfreibetrag / Bildungsprämien
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!
3. auf Bundesländerebene:
Beispiele:
Wien:
WAFF (Wiener Weiterbildungsförderungsfonds)
Niederösterreich:
NÖ Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds
Steiermark:
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Oberösterreich:
Oberösterreichische Landesregierung
1. steuerlich:
Unselbstständig Erwerbstätige können ihre Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in der Jahressteuererklärung geltend machen.
Voraussetzung: nachvollziehbarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
2. Förderungen auf Landesebene
Wien: Wiener Weiterbildungsförderungsfonds
Niederösterreich: Bildungsförderung für ArbeitnehmerInnen
ICC Austria - Internationale Handelskammer
Wiedner Hauptstraße 57, 1040 Wien
Tel: +43-1-504 83 00
E-Mail: icc(at)icc-austria.org