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New ICC Anti Corruption Clause 2012

Mit zunehmender Verschärfung der weltweiten Anti-Korruptions-Gesetzgebung steigen konstant auch die Anforderungen an Unternehmen, ausreichende Systeme und Vorkehrungen zu schaffen, die jeglichen Verdacht unzulässiger Einflussnahmen (sprich Korruption) im Rahmen internationaler Geschäftsbeziehungen ausschließen.

Die ICC hat aus diesem Grund verschiedene Varianten an Anti-Korruptions-Vertragsklauseln, für den weltweiten Einsatz in allen Arten von Verträgen, erstellt.

Klausel (Word-Format) >>>

Klausel und Details (PDF-Format) >>>

 

ICC Austria bietet Ihnen darüber hinaus auch umfassende Hilfestellung:

  • bei der vertraglichen Umsetzung entsprechender Vertragstexte
  • bei der Evaluierung des Bedarfs Ihres Unternehmens an konkreten Compliance-Vorkehrungen
  • bei der Ausarbeitung und Implementierung entsprechender Compliance Programme
  • bei der strategischen Aenderung von „Korruption in der Vergangenheit“ - zu - „in Zukunft nur mehr saubere Geschäfte“ - und hilft die dazu notwendige Mentalitätsänderung bei Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden umzusetzen
  • ICC Austria veranstaltet laufend Schulungen für Ihre Mitarbeiter, um auch in vermeindlich korrupten Märkten erfolgreiche Geschäftsabschlüsse ohne die genannten Risiken strafrechtlicher Verantwortlichkeit zu erzielen
  • ICC Austria hält Seminare zu compliance- und anti-korruptionsrelevanten Themen
  • Ein zertifizierter Lehrgang zur Ausbildung von internationalen „Compliance-Managern“ ist in Vorbereitung.

Bei der richtigen Vorgehensweise und guter Vorbereitung wird die Einhaltung der Anti-Korruptionsstandards zum Profitfaktor für Ihr Unternehmen!

Unter dem Druck der internationalen Finanzmärkte übertreffen die Staaten einander im Wettbewerb nach härteren Anti-Korruptions-Gesetzen; die Exekutiven rüsten zum rigorosen Durchgreifen im Einzelfall. Handlungen, die vor einiger Zeit noch gängige Praxis waren, können plötzlich zu empfindlichen Haftstrafen und auch Schadensersatzprozessen führen.  Zu besonderer Vorsicht ist bereits dann geraten, wenn auf irgendeiner Ebene der Lieferkette auch nur der leiseste Verdacht auf unrechtmäßiges Verhalten besteht. Die Durchführung und Aufrechterhaltung genereller Compliance-Vorkehrungen ist ohnehin bereits unumgänglich.

Mit 1. Jänner 2013 tritt in Österreich die neueste Korruptionsnovelle in Kraft, mit der es neben dem Erlass eines Lobbying-Gesetzes vor allem zu gravierenden Aenderungen im Korruptionsstrafrecht kommt. So wird damit sowohl die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für im Ausland begangene Handlungen ausgedehnt, als auch der relevante Personenkreis und das Ausmaß strafbarer Tathandlungen erweitert. Über das bereits 2005 eingeführte Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ist jedes Unternehmen auch direkt für sämtliche strafbaren Handlungen seiner Angestellten verantwortlich.

Damit jedoch noch nicht genug: Immer mehr nationale Gesetzgebungsakte weiten den Anwendungsbereich sowohl in Bezug auf die erfassten Sachverhalte, als auch im Hinblick auf die Verfolgung von Unternehmen und Personen außerhalb des eigenen Staatsgebietes, aus:

  • Gemäß amerikanischem Foreign Corrupt Praxis Act (FCPA) löst bereits das Anlegen irreführender Einträge in Unternehmensunterlagen empfindliche Strafen aus;
  • In England stellt der UK Bribery Act beispielsweise nicht nur die aktive und passive Bestechung durch britische Unternehmen in- und außerhalb Englands unter Strafe, sondern gilt für alle juristischen Personen, die auf britischem Hoheitsgebiet in irgendeiner Art Geschäfte betreiben; und dann nicht nur für in England vorgenommene Handlungen, sondern auch für Sachverhalte, die sonst überhaupt keinen Bezug zu England haben.
    Das interessante daran ist, dass ein Unternehmen vor allem bereits dann haftbar ist, wenn es für keine hinreichenden Präventionsmaßnahmen Sorge getragen hat, folglich also kein effizientes Compliance System unterhält, das den Anforderungen des britischen Gesetzgebers genügt. Ein österreichisches Unternehmen kann danach schneller in England strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, als man zu glauben vermag.

Insbesondere international tätige Konzerne verlangen von ihren Zulieferern, aufgrund der weltweit immer intensiveren Verfolgung potentieller Korruptionshandlungen und den stetig höheren Strafen, heutzutage mehr und mehr

  • die Inkludierung weitreichender Korruptionsklauseln in allen Verträgen.

Darüber hinaus fordert man immer häufiger auch

  • einen Nachweis für ein funktionierendes Compliance-System innerhalb der Unternehmen mit denen kontrahiert wird.

Eine Reihe von Großunternehmen kontrahiert nur mehr mit Lieferanten, die auch

  • ein zertifiziertes Compliance-System haben

In jedem Unternehmen sollte daher Bewusstsein für entsprechende Achtsamkeit in diesem Bereich bestehen und sowohl bei der Geschäftsleitung, als auch bei den Mitarbeitern, grundsätzliche Kenntnis der Anforderungen bestehen. ICC Austria unterstützt und berät Sie gerne bei allen Fragen und Aufgaben zum optimalen Umgang mit Anti-Korruptionsprogrammen weltweit!     


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