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Korruption

bei guter Vorbereitung - ein vielfach vermeidbares Übel !

  • Korruption - im Ausland begangen - ist im Gastland, in Österreich und  Drittländern wie UK, USA + Ländern wohin Schmiergeld transferiert oder deponiert wurde, strafbar!
  • Ihre Konkurrenten können Sie auf Schadenersatz klagen!
  • Ihr Vertrag ist vielleicht nicht gültig und exekutierbar, Ihre Finanzierung erlischt!
  • Korruption erhöht Ihr Geschäftsrisiko beträchtlich!
  • Prävention reduziert die Wahrscheinlichkeit „schmieren zu müssen“ stark!

Korruption ist kein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern erhöht Ihr Geschäftsrisiko gewaltig. Viele, schnell durch „Hilfszahlungen“ gewonnene Geschäfte, stellen sich nach Endabrechnung als Verlust heraus, denn wer einmal als „Zahler“ bekannt ist, wird immer wieder zur Zahlung „eingeladen“ und auch „Freunde des Bestochenen“ halten die Hand auf.  


Es geht darum ein Geschäft bis zum Ende profitabel abzuwickeln - und das können bei Investitionen auch schon einmal 15 Jahre sein. Bei guter Vorbereitung, die ein Geschäft bis zu 9 Monaten verzögern kann, sind die meisten Geschäfte im privaten Sektor - auch in schwierigen Ländern - ohne Korruption machbar. (Ausnahme sind kleinste „Facilitation payments“ an Zöllner etc. bzw. Top-Korruption an die Staatsführung).  Wo der „Partner“ absolut auf Schmiergeldern besteht, ist es vielleicht ratsam, das Geschäft aufgrund der hohen Folgerisiken gar nicht erst abzuschließen.

Was viele Geschäftsleute in ihrer Argumentation „man muss schmieren“ übersehen, ist, dass

  • Korruption - im Ausland begangen - auch in Österreich strafbar ist!  Die Verantwortung für Agenten, Berater, Rechtsanwälte, Tochterunternehmen etc. liegt beim Mutterunternehmen (ultimate beneficiary).
  • Konkurrenten Sie auf Schadenersatz klagen können, wenn Sie ihnen einen Auftrag durch Korruptionszahlungen weggeschnappt haben! Besticht z.B. bei einer Ausschreibung in Indien Ihr Unternehmen einen indischen Amtsträger, kann z.B. Ihr britischer Konkurrent beim „UK Serious Fraud Office“ Anzeige erstatten. Letzteres ermittelt selbständig in UK und wird Behörden in Indien, Österreich etc. um Amtshilfe ersuchen.
  • Korruption meist „Untreue gegen das Unternehmen“, ein Buchhaltungsvergehen, ein Steuerdelikt und Geldwäsche (für Schmiergeld) vorausgeht! Alle 5 Straftaten haben Mitwisser, die Sie erpressen können.
  • Ihre Kontrollbankabsicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam!
  • Ausschreibende Stellen zunehmend Nachweise über zertifizierte Compliancesysteme verlangen und manche multinationale Konzerne kein Geschäft mit Ihnen machen, wenn Sie diese nicht haben.
  • Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. auf die Branchenüblichkeit (in wenig-korrupten Industrieländern)abgestellt wird. Sollten sie „zu hoch“ sein, werden darin offiziell versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.
  • Korruption, einmal gezahlt, Sie erpressbar macht! Auch durch eigene Mitarbeiter, Agenten, Berater, Bankern. Russische Mafiosi machen daraus einen eigenen, sehr profitablen, "Geschäftszweig".
  • Korruption Unsicherheit und Misstrauen schafft -  bleibt der „Geschmierte“ an der Macht?
    Wird er seine Zusagen auch einhalten Was ist, wenn Ihr „Partner“ abgesetzt wurde?
  • Ein PR-Schaden durch Korruption Ihr Unternehmen gefährden kann!
  • „Korruption abhängig macht“ und langfristig die Aufgabe der eigenen Souveränität bedeutet.
  • Ihre Verkäufer verlernen, wie man ohne Korruption verkauft

  • Korruption kein Kavaliersdelikt ist - sie führt direkt in die Strafbarkeit!
  • Korruption schon bei kleinen Gefälligkeiten anfängt!
  • Es bei Korruption nicht allein um gezahlte bzw. empfangene Bestechungsgelder geht, sondern v.a. um die damit verbundenen Folgen und Kosten von Fehlentscheidungen.
  • Weder Bestecher noch Bestochener Interesse an Aufklärung von Korruption haben! Neider des Bestochenen oder Mitbewerber des Bestechers hingegen, haben größtes Interesse daran.

Korruption ist ein Problem des Risk-Managements, das die Geschäftsführung entscheiden muss und wofür sie persönlich haftbar ist!

 

Korruption ist der „Missbrauch von anvertrauter Macht zum eigenen Nutzen“. In der öffentlichen Diskussion wird meist nur von der Bestechung von Amtsträgern gesprochen. Dabei ist die Korruption zwischen Unternehmen der Privatwirtschaft ebenso groß und hoch problematisch.

Meist wird das Thema Korruption unter dem Gesichtspunkt Ethik und mögliche strafrechtliche Konsequenzen betrachtet, aber es ist v.a. ein Thema des Risk-Managements!

Das neue österreichische Anti-Korruptionsstrafrecht (Jan. 2013) verschärft die bisherigen Vorschriften. Ca. 35 % aller österr. Unternehmen werden in Zukunft „Amtsträger“ in Sinne des Gesetzes sein (Verbund, ASFINAG, EVN, Hypo Alpe Adria, etc.) mit sehr strengen Vorschriften.

Selbst was nach österr. Recht erlaubt ist, kann im Lande „X“ Ihres Partners verboten sein.  Eine in Österreich erlaubte Einladung, kann im Lande „X“ einen Strafrechtsverstoß darstellen. Es ist nicht undenkbar, dass Neider des Eingeladenen, oder Ihre freundliche Konkurrenz Sie im Lande „X“ anzeigen …und Sie bei der nächsten Reise dort verhaftet werden.

Um Probleme zu vermeiden, raten wir zu einer strikten Anti-Korruptionspolitik und einem sehr gemäßigten Umgang mit Einladungen, Geschenken etc.  Die Grenze zwischen akzeptablem und korruptem Verhalten ist nicht scharf zu ziehen. Transparenz hilft, Grauzonen zu minimieren. Fragen Sie sich, ob es Ihnen angenehm ist, wenn Ihr Verhalten morgen in der Zeitung steht? Wenn Sie die Frage verneinen müssen, vermeiden Sie es!

 

Oben aufgezählte Punkte sollten Unternehmen veranlassen, eine klare und harte Anti-Korruptionspolitik zu fahren, auch wenn es keine strafrechtlichen Konsequenzen gäbe!

 

So manche Unternehmen lassen sich durch Ihren Rechtsanwalt einen „Code of Conduct“ ausarbeiten, ihr Wirtschaftsprüfer macht Vorschläge für Kontroll- und Reportinglines. Dann werden die Mitarbeiter geschult, was sie alles nicht dürfen… Alles schön und richtig… – aber was bei fast allen Schulungen fehlt ist der 3. wichtige Teil der Schulung – wie soll denn nun im hoch korruptionsanfälligen Umfeld des Landes X in Asien Ihr Mitarbeiter erfolgreich verkaufen – bei gleich Zielvorgaben wie zuvor ? Dieses Thema ist das Spezialgebiet der ICC !

Erarbeiten Sie Ihre firmeneigene Ethik- und Anti-Korruption-Strategie

Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und der praktischen Umsetzung in Ihrem Unternehmen und bei Ihren Vertriebspartnern !

Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz verpflichtet jedes Unternehmen Mitarbeiter und Vertriebspartner in Anti-Korruption zu schulen, sonst kann das Unternehmen und auch das Management persönlich haftbar gemacht werden!

Ihr Unternehmen sollte durch eine aktive Ethik und Anti-Korruptionsstrategie Ihren Geschäftspartnern und Ihren Mitarbeitern eine klare Unternehmensphilosophie kommunizieren!

Wir unterstützen Sie, gemeinsam mit einem Spezialisten eine maßgeschneiderte Anti-Korruptions-Strategie für Ihr Unternehmen zu erarbeiten: Nach einer individuellen Analyse sollen die Risikobereiche identifiziert, effektive Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und Leitfäden zur Umsetzung erstellt werden. Ziel ist, die Unternehmensrisiken, aber auch mögliche Gefährdungen für Mitarbeiter, im internationalen Geschäftsverkehr zu minimieren.

 

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