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Rembourse zwischen Banken

Einheitliche Richtlinien für Rembourse zwischen Banken unter Dokumenten-Akkreditiven

 

ICC Uniform Rules for Bank-to-Bank Reimbursements under Documentary Credits (ICC-Publ. Nr. 725 E)

Im internationalen Geschäft haben sich im Zusammenhang mit Dokumenten-Akkreditiven komplexe Verfahren für am Akkreditiv (nur indirekt) selbst nicht beteiligte Banken entfaltet. Dabei geht es vor allem um den Ausgleich (genannt Rembours also Rückzahlung)
für die Akkreditiv-Zahlstellen, welche ihre Zahlungen unter dem Akkreditiv einer anderen Bank an die Begünstigten leisten. Für solche Fälle entstand Regelungsbedarf.

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat deshalb Richtlinien für Rembourse erarbeitet und in der ICC-Publikation 525 (1996) veröffentlicht. Sie dokumentieren die derzeit übliche Praxis beim Rembourse zwischen Banken.
Sie haben den Charakter von allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten, soweit sie in den Text der Remboursermächtigung einbezogen sind und in dieser nicht ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben ist. Sie sollen den Bestimmungen der Akkreditivrichtlinien UCP 600 weder vorgehen, noch diese ändern.
Sie enthalten allgemeine Regeln und Begriffsbestimmungen zu Remboursen, Regeln zu Haftung und Verantwortlichkeiten, Formen und Anzeigen von Ermächtigungen, Aenderungen und Anforderungen usw.

 

Für nähere Informationen rufen Sie uns bitte an, wir helfen gerne weiter.


ICC Austria - Internationale Handelskammer
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Tel: +43-1-504 83 00

E-Mail: icc(at)icc-austria.org