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Im diesem Artikel erklären Dr. Johannes Barbist und Mag. Raphael Dorda von der Kanzlei Binder Grösswang praxisnahe wie Sie Ihr Unternehmen bestmöglich vorbereiten.
Neu für Maschinen- und Anlagenbauer: Zu Jahresbeginn hat die indonesische Regierung eine neue Regelung eingeführt, die von Importeuren verlangt, eine Zollerklärung für den Import von immateriellen Gütern abzugeben, was insbesondere den Download von Software betrifft. Noch sind die Auswirkungen dieser neuen Gesetzgebung in ihren Konsequenzen nicht ganz klar, denn das bedeutet ein Abweichen vom bisherigen Verzicht auf das „e-commerce moratorium“.
ICC Austria rät: Vereinbaren Sie bereits bei Vertragsunterzeichnung, dass die gesamte Importverzollung für Hard- und Software vom indonesischen Kunden durchgeführt wird und die Exporteure nur die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.
Informationen und Beratung: Mag. Angelika Zoder | T: +43 1-5048300-3709 | a.zoder@icc-austria.org