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Die Lieferengpässe bei Rohstoffen und Halbfertigprodukten werfen knifflige Rechtsfragen auf
Artikel von Mag. Ivo Deskovic, Kanzlei Taylor Wessing - erschienen im "Der Standard" am 20.9.2021
Die Pandemie ist noch nicht zu Ende, da kommen weltweite Rohstoff-, Material- und Produktknappheiten dazu. Elektronikbauteile bleiben in China stecken, weil Städte und Häfen unter Quarantäne stehen. In Österreich muss Steyr Automotive Kurzarbeit anmelden, weil Chips nicht geliefert werden können.
Container sind teilweise um mehr als das Doppelte teurer geworden, weil in der Krise die Logistik durcheinandergebracht wurde. Altpapier wurde zu wenig gesammelt, sodass es im Kreislauf für die Papierindustrie fehlt. Der Bauindustrie mangelt es an Baumaterialien. Die Beispiele lassen sich für viele Branchen fortsetzen.
Wer aber trägt das Risiko der mangelnden Verfügbarkeit der Rohstoffe? Zwei wesentliche Falltypen sind zu unterscheiden. Gibt es das Material am Markt derzeit nicht, dann kann der Zwischenhändler beim besten Willen nicht liefern. Der andere Fall ist häufiger: Das Material selbst oder dessen Transport ist aufgrund der Knappheit teurer, oft sehr viel teurer geworden.
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ICC Austria begrüßt die internationalen Initiativen zur Modernisierung des globalen Steuersystems für Großkonzerne von 130 OECD Staaten. Wichtig ist eine koordinierte Umsetzung dieser Vereinbarung, damit unnötige Belastungen für den grenzüberschreitenden Handel vermieden werden können. Faire steuerliche Bedingungen für viele Länder sind eine wichtige Voraussetzung dafür, ebenso wie Vereinfachungen und Kosteneffizienz in der Verwaltung. ICC Austria weist diesbezüglich auch auf die Notwendigkeit der länderübergreifenden Koordination hinsichtlich der Auslegung der Regelungen insbesondere hinsichtlich der Gewinnumverteilung hin. Im Oktober 2021 ist die endgültige Version dieser Vereinbarung einschließlich der Zustimmung der G20 Staaten zu erwarten.
Die neuen Incoterms® 2020 gelten seit 1.1.2020 und wurden von der Wirtschaft international sehr gut angenommen. Vorteilhaft dabei ist die Tatsache, dass die Incoterms® 2020 zwar einen Standard vorgeben, gleichzeitig aber auch Adaptionen und individuelle Ergänzungen ermöglichen.
Besonders eine Variante des Incoterms® FCA Free Carrier / Frei Frachtführer hat sich in der Praxis bewährt und als „FCA+“ oder „FCA plus“ eingebürgert. Unter Pkt. A4 bieten die Incoterms-Regelungen mit folgendem Text eine Erweiterungsmöglichkeit: „Bei entsprechender Vereinbarung muss der Verkäufer einen Beförderungsvertrag zu den üblichen Bedingungen auf Gefahr und Kosten des Käufers abschließen.“
Diese Gestaltungmöglichkeit hat für österreichische Exporteure bzw. Verkäufer den Vorteil, Gefahr und Kosten des Transports nicht tragen zu müssen, aber dennoch durch Beauftragung des Transports an einen Spedition den Zeitpunkt der Abholung gestalten zu können und diesbezüglich nicht vom Käufer abhängig zu sein. Nachdem sich daraus auch der Zeitpunkt ergibt, zu dem eine bilanzielle Forderung des Exporteurs entsteht, kann dies auch bilanziell von Vorteil sein.
In vielen Fällen haben Exporteure bessere Konditionen bei Speditionen bzw das spezielle Know-How bezüglich der zu transportierenden Ware und deren Sicherungsmöglichkeiten und können diesen Vorteil an Ihren Kunden weitergeben, die somit ebenfalls von der Beauftragung des Transports durch den Verkäufer profitieren.
Es zeigt sich somit, dass in vielen Fallkonstellationen die Incoterms®-2020 Variante „FCA plus“ für Verkäufer und Käufer die beste Wahl sein kann.
Covid-19 hat teilweise massive Auswirkungen auf Exporte und Importe. Die Durchsetzbarkeit der Ansprüche aus den betroffenen Verträgen ist jedoch mit beträchtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden, da nationale Gerichte und Schiedsgerichte bisher kaum mit ähnlichen Sachverhalten, welche mit der jetzigen Pandemie-Situation vergleichbar sind, konfrontiert waren. Nicht alle auftretenden Probleme können in einem Schieds-/Gerichtsverfahren vollumfänglich behandelt werden. Ein alternativer und vielfach erfolgsversprechender und schnellerer Lösungsansatz ist die Wirtschaftsmediation.
In den letzten Wochen hat sich die Weltwirtschaft dramatisch geändert: Vertriebs- und Handelswege, die sicher schienen, sind nicht mehr benützbar; selbst einfache Dienstleistungen sind nicht mehr oder eingeschränkt erhältlich bzw. dürfen nicht oder nur unter strengen Auflagen geleistet werden. Wenn Sie nun Verträge abschließen ist die Notwendigkeit Fälle von höherer Gewalt zu regeln offensichtlich. Die ICC bietet dafür in englischer Sprache eine Force Majeure Klausel an, die von internationalen Experten entwickelt wurde und Ihre Verhandlungen vereinfachen kann, weil Sie als weltweit akzeptierter Text in Ihren Vertrag eingearbeitet bzw. verlinkt werden kann.
Download ICC Force Majeure and Hardship Clauses (März 2020)
Download Guidance on Force Majeure in commercial contracts
Beratung
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an ICC Austria, Tel: +43-1-504 83 00, Fax: +43-1-504 83 00-3703, E-Mail: icc[at]icc-austria.org
Die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) unterstützt die Republik bei der Abwicklung finanzieller Unterstützungsmaßnahmen für österreichische Unternehmen im Rahmen des Corona-Hilfspakets.
Absicherung "marktfähiger" Risiken jetzt auch bei der OeKB möglich
Marktfähige Risiken sind wirtschaftliche und politische Risiken von Schuldnern in allen EU-Ländern und den OECD-Ländern Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich mit einer Risikodauer (Produktionszeitraum und Kreditlaufzeit) unter zwei Jahren. Marktfähige Risiken werden üblicherweise von privaten Kreditversicherungen versichert. Da die COVID-19-bedingte Ausnahmesituation zu einem Rückgang der Kapazitäten des privaten Versicherungsmarktes führen könnte, hat die EU-Kommission Ende März beschlossen, dass "marktfähige" Exportkreditrisiken vorübergehend auch von staatlichen oder staatlich unterstützten Exportkreditagenturen gedeckt werden dürfen. Vorläufig bis zum 31. Dezember 2020 kann daher auch die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) als nationale Exportkreditagentur Österreichs diese Risiken aus Einzelexportgeschäften absichern.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der →Website der OeKB oder in der →Pressemitteilung der EU-Kommission.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Team der OeKB Kundenberatung Export Services: T +43 1 53127-2600, exportservices(at)oekb.at
Der Ausbruch von Covid 19 hat dazu geführt, dass zahlreiche österreichische Unternehmen ihren Betrieb schließen oder zumindest deutlich reduzieren müssen, Exporte und Importe nicht mehr möglich sind und hohe Umsatzeinbußen an der Tagesordnung stehen. In dieser schwierigen Situation versuchen nun manche österreichische Betriebe diese Geschäftsreduktion durch scheinbar neue Vertriebswege aufzufangen. Dabei gilt es aber gerade jetzt besonders vorsichtig zu sein, denn Betrüger machen sich das gezielt zu nutze.
ICC Austria ist vermehrt mit Meldungen konfrontiert, dass angeblichen potentielle Handelspartner österreichische Klein- und Mittelbetriebe anschreiben und anbieten, die Produkte im Ausland, zB in Kanada zu vertreiben. Mitgeschickt wird ein Vertragsentwurf als „Distributor“ tätig zu werden, d.h. als Unternehmen, das die Ware auf eigene Rechnung kauft und im Zielland weiterverkauft. Mehrere telefonische Verhandlungen finden statt; die ausländischen Vertragspartner melden sich mitunter mehrmals. Der auf den ersten Blick seriös erscheinende Vertrag hat dann aber Fallen eingebaut, z.B. den Verweis, dass die „Privacy Policy“ oder die Homepage des angeblichen Vertriebspartners ausdrücklich Teil des Vertrages sei ohne dass dieser zusätzliche Vertragsinhalt offengelegt wird. Und da liegt dann auch idR das Problem, denn dort werden alle getroffenen Vereinbarungen wieder aufgehoben und einseitig zugunsten des Distributors abgeändert. Oft wird darin auch eine Bankgarantie oder Vorauszahlung etc. verlangt – die das eigentliche Ziel des potentiellen Vertragspartners ist.
Seien Sie derzeit besonders vorsichtig bei internationalen Vertriebsangeboten, in welcher Rechtsform auch immer! Hier wird oft versucht, die schwierige Lage des österreichischen Unternehmens auszunützen!
Beratung
Wir helfen unseren Mitgliedern gerne und können Vertragsentwürfe prüfen – kontaktieren Sie uns auch in Zeiten der Corona-Krise und übermitteln Sie uns die Unterlagen. Wir sind für Sie da und prüfen kostenfrei! E-Mail: a.zoder[at]icc-austria.org oder p.krumpel[at]icc-austria.org
Aktuelle Lage
Force Majeure Event
Vorgangsweise
Rechtsfolgen
Die Rechtsfolgen sind abhängig vom jeweiligen Vertrag und den darin befindlichen Vereinbarungen. Sie sollten aber möglichst rasch handeln, um Lieferfristen aufzuschieben, Pönalen zu vermeiden, etc.
Alternativen suchen
Lieferanten müssen jedoch meist zumutbare Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen ergreifen, wie zB kurzfristig und abhängig vom Produkt nach alternativen Transportmöglichkeiten suchen. Wenn alternative Wege neu organisiert sind, dürfte der Haftungsausschluss von «Force Majeure» nicht mehr zum Tragen kommen
Beratung
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an ICC Austria, Tel: +43-1-504 83 00, Fax: +43-1-504 83 00-3703, E-Mail: icc[at]icc-austria.org