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Covid-19 hat teilweise massive Auswirkungen auf Exporte und Importe. Die Durchsetzbarkeit der Ansprüche aus den betroffenen Verträgen ist jedoch mit beträchtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden, da nationale Gerichte und Schiedsgerichte bisher kaum mit ähnlichen Sachverhalten, welche mit der jetzigen Pandemie-Situation vergleichbar sind, konfrontiert waren. Nicht alle auftretenden Probleme können in einem Schieds-/Gerichtsverfahren vollumfänglich behandelt werden. Ein alternativer und vielfach erfolgsversprechender und schnellerer Lösungsansatz ist die Wirtschaftsmediation.
In den letzten Wochen hat sich die Weltwirtschaft dramatisch geändert: Vertriebs- und Handelswege, die sicher schienen, sind nicht mehr benützbar; selbst einfache Dienstleistungen sind nicht mehr oder eingeschränkt erhältlich bzw. dürfen nicht oder nur unter strengen Auflagen geleistet werden. Wenn Sie nun Verträge abschließen ist die Notwendigkeit Fälle von höherer Gewalt zu regeln offensichtlich. Die ICC bietet dafür in englischer Sprache eine Force Majeure Klausel an, die von internationalen Experten entwickelt wurde und Ihre Verhandlungen vereinfachen kann, weil Sie als weltweit akzeptierter Text in Ihren Vertrag eingearbeitet bzw. verlinkt werden kann.
Download ICC Force Majeure and Hardship Clauses (März 2020)
Download Guidance on Force Majeure in commercial contracts
Beratung
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an ICC Austria, Tel: +43-1-504 83 00, Fax: +43-1-504 83 00-3703, E-Mail: icc[at]icc-austria.org
Die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) unterstützt die Republik bei der Abwicklung finanzieller Unterstützungsmaßnahmen für österreichische Unternehmen im Rahmen des Corona-Hilfspakets.
Absicherung "marktfähiger" Risiken jetzt auch bei der OeKB möglich
Marktfähige Risiken sind wirtschaftliche und politische Risiken von Schuldnern in allen EU-Ländern und den OECD-Ländern Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich mit einer Risikodauer (Produktionszeitraum und Kreditlaufzeit) unter zwei Jahren. Marktfähige Risiken werden üblicherweise von privaten Kreditversicherungen versichert. Da die COVID-19-bedingte Ausnahmesituation zu einem Rückgang der Kapazitäten des privaten Versicherungsmarktes führen könnte, hat die EU-Kommission Ende März beschlossen, dass "marktfähige" Exportkreditrisiken vorübergehend auch von staatlichen oder staatlich unterstützten Exportkreditagenturen gedeckt werden dürfen. Vorläufig bis zum 31. Dezember 2020 kann daher auch die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) als nationale Exportkreditagentur Österreichs diese Risiken aus Einzelexportgeschäften absichern.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der →Website der OeKB oder in der →Pressemitteilung der EU-Kommission.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Team der OeKB Kundenberatung Export Services: T +43 1 53127-2600, exportservices(at)oekb.at
Der Ausbruch von Covid 19 hat dazu geführt, dass zahlreiche österreichische Unternehmen ihren Betrieb schließen oder zumindest deutlich reduzieren müssen, Exporte und Importe nicht mehr möglich sind und hohe Umsatzeinbußen an der Tagesordnung stehen. In dieser schwierigen Situation versuchen nun manche österreichische Betriebe diese Geschäftsreduktion durch scheinbar neue Vertriebswege aufzufangen. Dabei gilt es aber gerade jetzt besonders vorsichtig zu sein, denn Betrüger machen sich das gezielt zu nutze.
ICC Austria ist vermehrt mit Meldungen konfrontiert, dass angeblichen potentielle Handelspartner österreichische Klein- und Mittelbetriebe anschreiben und anbieten, die Produkte im Ausland, zB in Kanada zu vertreiben. Mitgeschickt wird ein Vertragsentwurf als „Distributor“ tätig zu werden, d.h. als Unternehmen, das die Ware auf eigene Rechnung kauft und im Zielland weiterverkauft. Mehrere telefonische Verhandlungen finden statt; die ausländischen Vertragspartner melden sich mitunter mehrmals. Der auf den ersten Blick seriös erscheinende Vertrag hat dann aber Fallen eingebaut, z.B. den Verweis, dass die „Privacy Policy“ oder die Homepage des angeblichen Vertriebspartners ausdrücklich Teil des Vertrages sei ohne dass dieser zusätzliche Vertragsinhalt offengelegt wird. Und da liegt dann auch idR das Problem, denn dort werden alle getroffenen Vereinbarungen wieder aufgehoben und einseitig zugunsten des Distributors abgeändert. Oft wird darin auch eine Bankgarantie oder Vorauszahlung etc. verlangt – die das eigentliche Ziel des potentiellen Vertragspartners ist.
Seien Sie derzeit besonders vorsichtig bei internationalen Vertriebsangeboten, in welcher Rechtsform auch immer! Hier wird oft versucht, die schwierige Lage des österreichischen Unternehmens auszunützen!
Beratung
Wir helfen unseren Mitgliedern gerne und können Vertragsentwürfe prüfen – kontaktieren Sie uns auch in Zeiten der Corona-Krise und übermitteln Sie uns die Unterlagen. Wir sind für Sie da und prüfen kostenfrei! E-Mail: a.zoder[at]icc-austria.org oder p.krumpel[at]icc-austria.org
Aktuelle Lage
Force Majeure Event
Vorgangsweise
Rechtsfolgen
Die Rechtsfolgen sind abhängig vom jeweiligen Vertrag und den darin befindlichen Vereinbarungen. Sie sollten aber möglichst rasch handeln, um Lieferfristen aufzuschieben, Pönalen zu vermeiden, etc.
Alternativen suchen
Lieferanten müssen jedoch meist zumutbare Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen ergreifen, wie zB kurzfristig und abhängig vom Produkt nach alternativen Transportmöglichkeiten suchen. Wenn alternative Wege neu organisiert sind, dürfte der Haftungsausschluss von «Force Majeure» nicht mehr zum Tragen kommen
Beratung
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an ICC Austria, Tel: +43-1-504 83 00, Fax: +43-1-504 83 00-3703, E-Mail: icc[at]icc-austria.org
Firma KRAIBURG Austria GmbH & Co. KG, ein Mitglied der ICC Austria, berichtet über einen vermutlichen Betrugsversuch:
Fa. Krailburg wurde am 10.9.2019 von Herrn Peter Larosse/Fa. Besix Group Belgien kontaktiert, der eine Anfrage über den möglichen Kauf von 300 Reifen platziert hat. Am 12.9.2019 hat der verantwortliche Vertriebsmitarbeiter von Firma Kraiburg ein Angebot an Herrn Larosse per mail an die mail-Adresse larosse@besix.group geschickt. Noch am gleichen Tag ist eine Bestellung der Fa. Besix eingegangen über die angefragten und angebotenen 300 Reifen. Das Bestellformular hat das Misstrauen der Mitarbeiter des Unternehmens hervorgerufen, weil Formatierung und der gesamte Bestellvorgang für ein großes Unternehmen wie Firma Besix eigenartig wirkte.
Eine Recherche im Internet mit dem Namen des angeblichen Kunden Peter Larosse hat als Ergebnis den Warnhinweis des LKA Saarland/Deutschland ergeben. Unter diesem Namen wurde im deutschsprachigen Raum offenbar schon wiederholt betrogen bzw. Betrugsversuche gestartet. Firma Kraiburg hat daraufhin den Kontakt mit dem angeblichen Kunden abgebrochen und den Vorgang zur polizeilichen Anzeige gebracht.
ICC Austria ersucht ausdrücklich alle österreichischen Unternehmen bei Bestellungen von unbekannten Neukunden besonders vorsichtig zu agieren und verweist diesbezüglich auch auf die Warnhinweise der Polizei aus Deutschland.
Wir helfen unseren Mitgliedern gerne problematische Anbote zu durchleuchten – kontaktieren Sie uns (icc@icc-austria.org) !