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ICC Austria - Home

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare

Stand 4. Juni 2018

 

ALLGEMEINE HINWEISE

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder im Veranstaltungsprogramm personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Besuch von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Events...) der ICC Austria. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Kunde einverstanden, die jeweils gültigen Veranstaltungs- und Hausordnungen des Veranstalters einzuhalten.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.

 

§ 2 Anmeldung

(1) Die ICC Austria behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote der ICC Austria (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Webshop...) sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch die ICC Austria zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Kunde davon verständigt.

 

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt, Anmeldungen werden schriftlich (auch per Fax, E-Mail, Web-Formulare) entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

 

(3) Wer eine dritte Person zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben.

 

(4) Mit Anmeldung zu einer Veranstaltung stimmt der Kunde zu, laufend über neue Veranstaltungen informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich (per e-mail) abgeändert oder widerrufen werden - delete(at)icc-austria.org

 

§ 3 Stornierungen, Rücktrittsrecht von Konsumenten

(1) Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.

 

(2) Eine Stornierung kann (sofern in der Veranstaltungseinladung nichts Anderes angeführt ist) bis 14 Tage (7 Tage für Mitglieder der ICC Austria) vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornoerklärung ist das Einlangen bei ICC Austria. Bei Abmeldungen, die später einlangen sowie bei Nichtbesuch ist der komplette Teilnahmebeitrag fällig.

 

(3) Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers der selben Firma ist jederzeit kostenfrei möglich. ICC Austria behält sich jedoch vor, namhaft gemachte Ersatzteilnehmer nicht zu registrieren; in diesem Fall werden allenfalls bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge refundiert.

 

(4) Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder elektronische Medien, und ist der Kunde Konsument im Sinne des KSchG, so steht dem Kunden ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Kunde kann daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) von der Vertragserklärung zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines). Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist an ICC Austria zu richten.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen hat der angemeldete Kunde die Möglichkeit, den Rücktritt persönlich beim Veranstalter innerhalb der Rücktrittsfrist unter Geltung der oben ausgeführten Bedingungen zu erklären.
Wenn der Vertrag auf diese Weise widerrufen wurde, wird ICC Austria allfällige Zahlungen, die er bereits von dem Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kunden bei ICC Austria eingegangen ist.

 

§ 4 Teilnahmebeitrag

(1) Grundsätzlich gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Einladungen, Webshop und ähnlichen Publikationen der ICC Austria ergibt. Die ICC Austria behält es sich vor, zu prüfen, ob die Anmeldung von einem Mitglied oder einem Nichtmitglied getätigt wurde. Je nach Status (Mitglied oder Nichtmitglied) gelten die jeweils in den Publikationen genannten Preise.

 

(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Der Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn mittels Banküberweisung abzugs- und spesenfrei zu entrichten.

 

(2) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. an. Der Kunde ist verpflichtet, der ICC Austria sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die ICC Austria vor.

 

(3) ICC Austria behält sich vor, angemeldete Personen, deren Teilnahmebeitrag nicht bei ICC Austria vor Durchführung der Veranstaltung eingegangen ist, von der Teilnahme auszuschließen .

 

§ 6 Programmänderungen/Absagen

(1) Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich ICC Austria organisatorisch bedingte Programmänderungen wie Änderung von Terminen, Beginnzeiten, Ort oder Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

 

(2) ICC Austria behält sich zum Schutz aller SeminarteilnehmerInnen vor, Personen mit Krankheits- oder Verkühlungssymptomen jederzeit von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen

 

(3) Ersatz für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten) und sonstige Ansprüche gegenüber der ICC Austria ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.

 

(4) Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

 

§ 7 Schadenersatz

(1) Für persönliche Gegenstände der Kunden wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.

ICC Austria haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.

 

(2) Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

 

(3) Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen und/oder während der Veranstaltung kann eine Haftung der ICC Austria keinesfalls übernommen werden.

 

§ 8 Urheberrecht und Bildrechte

(1) Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, behält sich die ICC Austria vor. Kein Teil der Seminarunterlagen darf - auch nur auszugsweise - ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters in irgendeiner Form - auch zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden

 

(2) Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters/von ICC Austria während einer Veranstaltung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Höraufnahmen gemacht werden.

 

(3) Mit der Anmeldung erklärt der Kunde die Einwilligung zu allfälligen Bild- und Tonaufnahmen die eigene Person betreffend sowie zur unbeschränkten Nutzung, Verbreitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen in geänderter oder unveränderter Form zum Zwecke der Berichterstattung über die Veranstaltung oder Bewerbung des Leistungsangebotes der ICC Austria (insbesondere in Printmedien, im Rahmen des Internetauftritts der ICC, der ICC Austria sowie in Sozialen Medien ) für Interessenten im In- und Ausland.

 

§ 9 Datenschutz

(1) Der Kunde anerkennt und stimmt ausdrücklich zu, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Zudem erklärt sich der Kunde mit der elektronischen Erfassung und Auswertung der Qualitätsbeurteilungen bzw. Fragebögen einverstanden.

 

(2) Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Vertragspartner der ICC Austria sind über Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.

 

(3) Der Kunde ist einverstanden, über Leistungen und Produkte der ICC Austria (Veranstaltungen, Publikationen...) auch per E-Mail informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

(4) Der Kunde erteilt weiters eine widerrufliche (ausschließlich schriftlich bzw. per E-Mail an den Veranstalter) Zustimmung, dass Vor- und Zuname sowie die Unternehmensbezeichnung im Rahmen einer Teilnehmerliste veröffentlicht bzw. an andere Veranstaltungsteilnehmer weitergegeben werden. Werden in der Ausschreibung der Veranstaltung Kooperationspartner genannt, erteilt der Kunde für diesen Fall eine widerrufliche Zustimmung, dass seine angeführten, personenbezogenen Daten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zur Übermittlung von Marketing, Werbung und Informationsmaterialien gegebenenfalls den in der Ausschreibung der Veranstaltung genannten Kooperationspartnern weitergegeben und durch diese verwendet werden. Diese Zustimmungserklärung kann jederzeit mittels formloser E-Mail an ICC Austria widerrufen werden. Dieser ist verpflichtet, den Widerruf umgehend an die betroffenen Kooperationspartner weiterzuleiten, damit diese ihn auch umsetzen.

 

§ 10 Gerichtsstand, Schiedsgerichtsbarkeit und anwendbares Recht

(1) Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.

 

(2) Für Streitigkeiten ist das am Sitz der ICC Austria sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig, sofern der Kunden seinen Firmensitz oder seine Adresse innerhalb der Europäischen Union, in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gelten hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit die gesetzlichen Bestimmungen.

 

(3) Hat der Kunde seinen Firmensitz oder seine Adresse außerhalb der in Abs (2) genannten Region, so werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der ICC Austria ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist in diesen Fällen Wien, Österreich; Schiedssprache ist Deutsch oder in jenen Fällen, in denen die Teilnahmebestätigung durch ICC Austria in englischer Sprache erfolgt ist, Englisch.

 

(4) Erfüllungsort ist der Sitz der ICC Austria.