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Grundlage des Akkreditivgeschäfts sind die „Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive“ UCP 600 (“Uniform Customs and Practice for Documentary Credits”), herausgegeben von der Internationalen Handelskammer Paris. Sie regeln und vereinheitlichen die Handhabung von Akkreditiven. Obwohl sie keine Gesetzeskraft haben, werden diese Richtlinien weltweit beinahe allen Akkreditiven zu Grunde gelegt, was ein hohes Maß an Sicherheit für Exporteure, Importeure und Banken bedeutet.
Typischer Ablauf eines Akkreditivgeschäfts: