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Konflikte sind zwangsläufige Begleiterscheinungen im Wirtschaftsleben. Da nicht jeder von den Parteien selbst gütlich gelöst werden kann, steht ihnen der Weg zu den Gerichten zum Erreichen einer Lösung offen. Dort wird ihr Streit in einem meist langdauernden, mühsamen und kostenintensiven Verfahren von einem Richter entschieden. Weist der Konflikt darüber hinaus einen internationalen Bezug auf, z.B. weil die Vertragsparteien unterschiedlichen Staaten angehören, so erhöhen sich die eben beschriebenen Nachteile und die damit verbundenen Risiken deutlich. In jeden Fall aber wird nur das in der Vergangenheit liegende Problem beigelegt und dies zumeist auf Kosten der langjährigen Geschäftsbeziehung, die durchaus Zukunft haben könnte.
Die Internationale Handelskammer stellt den Parteien zur gütlichen Beilegung ihrer Streitigkeiten die sog. ICC-ADR-Regeln (Amicable Dispute Resolution) zur Verfügung, die es den Parteien ermöglichen soll, sich auf eine beliebige Streitbeilegungsmethode zu einigen, die ihrer Ansicht nach geeignet ist, den Streit beizulegen. ADR steht dabei für als Überbegriff für verschiedene Formen der Streitbeilegung wie Schlichtung (Conciliation), neutrale Bewertung (Neutral Evaluation) und Kombinationen dieser und anderer Techniken. Die Besonderheit der ICC-ADR-Regeln besteht darin, dass sie den Betroffenen die Freiheit lässt, die Technik selbst zu wählen, die ihrer Ansicht nach am besten zu einer Einigung führen wird. Mangels Vereinbarung einer anderen Regelungstechnik findet Mediation statt.
Die meistgebrauchte Streitbeilegungsform unter den ICC ADR-Regeln ist die Mediation:
Besonders für die Mediation geeignet sind folgende Gebiete, vor allem dann wenn die Basisbeziehung auf Dauer, auf eine Serie von Geschäften ausgerichtet war/ist:
Für nähere Informationen rufen Sie uns bitte an, wir helfen gerne weiter.
ICC Austria - Internationale Handelskammer
Wiedner Hauptstraße 57, 1040 Wien
Tel: +43-1-504 83 00
E-Mail: icc(at)icc-austria.org