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Schiedsgerichtsbarkeit - Hintergrund

Herkömmliche staatliche Gerichtsverfahren ziehen sich oft über drei Instanzen. Diese bedeuten hohe Kosten und großer Zeitaufwand. Hinzu kommt, dass ein staatliches österreichisches Urteil außerhalb der EU fast nicht exekutiert werden kann.

 

Die Schiedsgerichtsbarkeit (Arbitration) ist zwischen international tätigen Unternehmen das Instrument zur Streitbeilegung. Denn welcher staatliche Richter hat z.B. Vorkenntnisse im komplexen internationalen Anlagenbau, bei dem nicht nur technische Erfahrungen von Vorteil sind, sondern auch Basiskenntnisse der Usancen und Rechtslage der Zulieferanten, die oft aus drei bis fünf verschiedenen Ländern kommen.

 

Es handelt sich dabei um ein privates Gericht, das allein durch Vereinbarung der beteiligten Parteien zusammentritt und ein Urteil, sog. Schiedsspruch ausspricht.
Dieser ist für die Parteien in der Regel rechtlich bindend und kann dann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden.

Mit der Dynamisierung und rasanten Globalisierung der Weltwirtschaft bekommen folgende Aspekte der Schiedsgerichtsbarkeit mehr Gewicht:

  • Kostenreduktion gegenüber 3-instanzlichen staatlichen Gerichtsverfahren
  • Beschleunigung gegenüber 3-instanzlichen staatlichen Gerichtsverfahren
  • Wahl des Schiedsrichters (juristischer und/oder Fachexperte)
  • Wahl des Schiedsorts (ist meist nicht im Ursprungsland der beiden Parteien)
  • Wahl der Verfahrenssprache (kann bei Parteien aus Spanien und Russland z.B. englisch sein)
  • Wahl des anwendbaren Rechts (muss nicht das Recht des Herkunftslandes eines der Parteien sein)
  • Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit
  • Flexibilität und Effizienz
  • Vertraulichkeit
  • internationale Durchsetzbarkeit in 168 Staaten; (dagegen kann z.B. ein österreichisches staatliches Urteil außerhalb der EU fast nicht vollstreckt werden.

Die ICC-Schiedsgerichtsregeln sind weltweit bekannt und werden im internationalen Geschäftsleben als fair akzeptiert.
Die Vereinbarung dieser ICC Regeln mittels einer ICC-Schiedsgerichtsklausel vereinfacht die Vertragsverhandlungen daher meist wesentlich. ICC-Schiedsgerichtsverfahren sind international und unabhängig von nationalen Verfahrensbestimmungen. Die ICC-Schiedsregeln legen die Basis und die Prinzipien des Verfahrens fest, sind aber dennoch kurz und leicht verständlich gehalten, und geben den Schiedsrichtern genug Flexibilität um das Verfahren den spezifischen Notwendigkeiten eines konkreten Falles anzupassen.

Es handelt sich um ein strukturiertes, effizientes und auf den Einzelfall abstimmbares Verfahren. Streitigkeiten zwischen Unternehmen aus z.B. Indonesien, Finnland und Brasilien werden genauso verhandelt, wie z.B. zwischen einem deutschen Anlagebauunternehmen und dem staatlichen Energieministerium des Landes X.

 

Der ICC International Court of Arbitration mit Sitz in Paris ist die größte und erfahrenste Schiedsinstitution weltweit. Er überwacht die Qualität und die Unabhängigkeit der Schiedsrichter. Weiters spielt der Gerichtshof eine wichtige organisatorische und überwachende Rolle, hilft, Verzögerungstaktiken hintanzuhalten und erleichtert die Kommunikation zwischen den Parteien und die Arbeit der Schiedsrichter. Jeder von den Schiedsrichtern ausgearbeitete Urteilsentwurf wird zudem vom ICC-Schiedsgerichtshof nochmals auf Plausibilität überprüft. („Scrutiny“)

 

Die Rolle des Schiedsgerichtshofes garantiert Geschwindigkeit und Qualität der Verfahren.

 

2023 feiert die ICC das 100-jährige Bestehen unseres ICC International Court of Arbitration®, der weltweit führenden Schiedsgerichtsinstitution. Seit der Gründung des ICC-Schiedsgerichtshofs im Jahr 1923 stehen wir an vorderster Front, wenn es darum geht, den globalen Handel und Investitionen durch Streitvermeidung und -beilegung zu unterstützen. Lesen Sie dazu die ICC Centenary Declaration on Dispute Prevention and Resolution.

 

Die ICC-Schiedsgerichtsbarkeit hat sich seit damals ständig weiter entwickelt, über 26.000 Verfahren wurden bisher abgewickelt. Derzeit werden ca. 1600 Fälle mit Parteien aus 140 Ländern betreut, Schiedsverhandlungen finden in 53 Staaten statt und die Schiedsrichter (Arbitrators) kommen aus 73 verschiedenen Ländern. Das Sekretariat kommuniziert in 20 Sprachen.

 

Aufgrund dieses Hintergrunds vertrauen Unternehmen weltweit ihre Probleme dem ICC-Schiedsgerichtshof an, um eine Lösung und Streitbeilegung zu erzielen.

 

Für nähere Informationen rufen Sie uns bitte an, wir helfen gerne weiter.


ICC Austria - Internationale Handelskammer
Wiedner Hauptstraße 57, 1040 Wien
Tel: +43-1-504 83 00

E-Mail: icc(at)icc-austria.org