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Österreichische Unternehmer vereinbaren leider in vielen internationalen Verträgen noch ein österreichisches staatliches Gericht zur Streitbeilegung. Diese Urteile können innerhalb der EU schon, aber außerhalb der EU bzw. des EWR quasi nirgendwo effizient durchgesetzt werden.
Internationale Schiedssprüche hingegen können fast weltweit durchgesetzt werden. So kann zum Beispiel ein Urteil gegen ein ukrainisches Unternehmen auch in Singapur durchgesetzt werden, sollte der Schuldner dort Vermögen haben. Die fast weltweite Durchsetzbarkeit von Schiedsurteilen ist durch das von der ICC initiierte „New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche“ (1958), die bis heute über 146 Staaten unterschrieben haben, abgesichert.
Ein Beispiel: Eine Firma aus Österreich schließt einen Vertrag mit einer Firma aus einem Drittland X. Aus diversen Gründen erfüllt der Geschäftspartner aus dem Drittland X seine Vertragsverpflichtungen nicht. Alle Versuche, die Sache durch Verhandlungen zu bereinigen, scheitern.
Sollte der Vertrag keine Schiedsgerichtsklausel enthalten, muß die österr. Firma im Drittland X ihre Forderungen einklagen. Die Durchführung des Prozesses erfolgt natürlich nach den dortigen nationalen Verfahrensregeln. Außerdem muß das Verfahren in der Sprache des Landes X abgewickelt werden, so daß alle relevanten Dokumente durch einen beeideten Gerichtsdolmetscher übersetzt werden müssen, obwohl die Korrespondenzsprache zwischen den Handelspartnern Englisch war.
Die Österreichische Firma muß sich einen Rechtsanwalt im Lande X nehmen. Die Verhandlungen im Land X sind in der Regel öffentlich und jeder Konkurrent der österreichischen Firma kann hier für sich wertvolle Informationen in Erfahrung bringen.
Die Dauer von Gerichtsverfahren im Land X kann oft sehr lang sein und es dauert vielleicht 3-5 Jahre um eine Entscheidung erster Instanz zu erhalten. Sollte der ehemalige Partner und nunmehrige Gegner auch noch Berufung einlegen, dauert der Fall vielleicht 5-10 Jahre.
All diese Schwierigkeiten könnte die österreichische Firma vermeiden, wenn sie eine gute Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufnehmen würde.
In vielen Fällen ist die Schiedsgerichtsklausel so wichtig wie die Garantieklauseln oder die Zahlungskonditionen.
Vertragliche Rechte sind aber meist wenig wert, wenn sie nicht auch durchgesetzt werden können.